Behandlungskosten

Grundlage für die Behandlungskosten sind die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) und die Honorarvereinbarung.

Im Anschluss an die Behandlung wird eine Rechnung erstellt. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte, unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.

Die privaten Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend den vereinbarten Tarifen. Sie müssen damit rechnen, dass nur ein Teil der Behandlungskosten übernommen wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.

Eine Beratung am Telefon oder per E Mail wird nach Zeitaufwand abgerechnet.

Die Kosten für ein Patientengespräch, für die Behandlung und Untersuchungen werden nach

  • Stundensatz:   60min           € 95,00